Wir stärken professionell Ihren Unternehmensauftritt!

Google-Bewertungen löschen lassen

Verbessern Sie das Ansehen Ihres Unternehmens, indem Sie unberechtigte Google-Bewertungen entfernen lassen. Sie tragen kein Risiko – es kostet Sie nur 99 € bei erfolgreicher Löschung!

Deshalb sollten Sie ungerechtfertigte Google-Bewertungen löschen lassen:

Reputation bewahren

Negatives Feedback auf Google kann schnell dazu führen, dass Kunden sich abwenden. Handeln Sie rechtzeitig, um Ihren guten Ruf zu bewahren!

Vertrauen gewinnen

Online-Rezensionen genießen heute fast genauso viel Vertrauen wie persönliche Empfehlungen. Überzeugen Sie potenzielle Kunden mit positiven Google Business-Bewertungen!

Wettbewerbsfähigkeit

Schlechte Bewertungen von Kunden im Internet können der Konkurrenz einen Vorteil verschaffen. Schützen Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit!

Die Vorteile

Finden Sie heraus, wie Sie von gelöschten Bewertungen profitieren können.

Kosten nur im Erfolgsfall

Wir übernehmen die Einreichung Ihres Löschantrags bei Google, wobei Google über die Löschung entscheidet. Sollte die Bewertung nicht gelöscht werden können, entstehen Ihnen keine Kosten für diese Anfrage.

Glaubwürdig und authentisch

Bewertungen von Ihren Kunden vor Ort sind authentisch und deshalb besonders wertvoll. Potenzielle Neukunden schätzen diese Ehrlichkeit, was Ihre Kundenbindung stärkt und Ihren Umsatz erhöht.

Den Umsatz steigern

Bewertungen helfen entscheidend dabei, potenzielle Kunden zu überzeugen und sie in treue Kunden zu verwandeln.

Besseres Ranking

Für Nutzer, die nach passenden Suchergebnissen suchen, ist das Google-Ranking ein wesentliches Kriterium.

Eine positive Positionierung ist unerlässlich, um sich von Wettbewerbern abzuheben.

Allgemeine Checkliste:
Darauf sollten Sie vor einem Löschantrag achten

Nicht auf ungerechtfertigte Google-Rezensionen antworten

Es ist zunächst nicht empfehlenswert, auf ungerechtfertigte Bewertungen zu antworten, da eine Reaktion dazu führen kann, dass die Bewertung bestehen bleibt. Nur wenn es offensichtlich ist, dass die Löschanfrage erfolglos bleibt, sollte man sachlich und distanziert reagieren.

Nicht den Verfasser kontaktieren

Wenn Sie den Verfasser direkt kontaktieren, könnte dies den Prüfprozess bei Google negativ beeinflussen. Google übernimmt es, im Prüfverfahren Kontakt mit dem Verfasser der Bewertung aufzunehmen.

Verzögerungen bei eigenständiger Löschanfrage vermeiden

Profitieren Sie von unserer umfassenden Erfahrung in Bezug auf alle Stolpersteine und potenziellen Missverständnisse im Google-Löschprozess, um Ihre Erfolgschancen zu erhöhen und den Prozess zu beschleunigen.

So läuft es ab

Mit nur wenigen Schritten Ihre Online-Reputation verbessern und das Vertrauen Ihrer Kunden sicherstellen.

Anfrage

Reichen Sie über unser Anfrageformular eine unverbindliche Anfrage ein.

Kontaktaufnahme

Nach Eingang Ihrer Anfrage nehmen wir telefonisch Kontakt mit Ihnen auf. In diesem Gespräch können Sie uns unverbindlich mitteilen, welche Bewertungen Sie bei Google löschen lassen möchten. Am Ende des Telefonats entscheiden Sie, ob Sie uns mit dem Löschprozess beauftragen möchten.

Ausführung

Ihren Löschantrag reichen wir bei Google ein und starten damit den Löschprozess. Die Bearbeitung durch Google kann ungefähr 5 bis 6 Wochen in Anspruch nehmen.

Rückmeldung

Nach der erfolgreichen Löschung der ungerechtfertigten Google-Bewertung benachrichtigen wir Sie per E-Mail und stellen Ihnen eine Rechnung über 99 Euro aus. Sollte Google die Löschung nicht genehmigen, teilen wir Ihnen dies ebenfalls per E-Mail mit. In diesem Fall fallen für Sie keine Kosten an.

Häufige Fragen schnell beantwortet

Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir Ihnen zunächst unverbindlich mitteilen, ob wir Ihre Löschungsanfrage als vielversprechend einschätzen. Diese Beurteilung ist für Sie kostenfrei. Wir möchten jedoch betonen, dass wir keine rechtliche Beratung oder Prüfung durchführen können.

Fällt unser Antrag auf Löschung der Bewertung erfolgreich aus, gelten die zuvor vereinbarten Kosten von 99 Euro pro erfolgreich, gelöschter Bewertung.

Die Reaktion von Google auf eine gemeldete Bewertung hat keine feste Zeitspanne. Die Bearbeitungszeit kann unterschiedlich ausfallen und ist von der Art der Bewertung sowie dem Arbeitsaufkommen bei Google abhängig. Während manche Bewertungen schnell bearbeitet werden, können andere mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Die Google-Bewertungen geben die Erfahrungen Ihrer Kunden wieder und sind für Google wichtige Informationen, die anderen Nutzern bei ihren Kaufentscheidungen helfen. Allerdings haben Unternehmer keinen direkten Einfluss darauf, negative Bewertungen einfach entfernen zu lassen. Google entfernt Bewertungen lediglich in speziellen Ausnahmefällen, wie etwa bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen oder bei Spam.

Sind Sie eine Privatperson dann haben Sie keine Möglichkeit, eine Google-Rezension direkt zu löschen, es sei denn, Sie haben die Bewertung selbst verfasst. Google entfernt Bewertungen ausschließlich in bestimmten Ausnahmefällen, etwa bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen oder Spam. Falls Sie der Meinung sind, dass die Bewertung die Richtlinien missachtet, haben Sie die Möglichkeit, auf die Bewertung zu reagieren und Google um eine Überprüfung zu bitten.

Eine Google-Bewertung kann entfernt werden, wenn sie gegen die Richtlinien verstößt und folgende Kriterien erfüllt:

Falsche Tatsachenbehauptungen:

In der Bewertung sind nachweislich unwahre Informationen oder unbegründete Vorwürfe enthalten. 

Beleidigung oder Verleumdung:

Die Bewertung beinhaltet beleidigende oder verleumderische Aussagen, die den Tatbestand der Beleidigung oder Verleumdung erfüllen.

Spam-Bewertungen:

Die Bewertung wird mehrfach von verschiedenen Konten gepostet und dient ausschließlich dem Zweck des Spammings.

Unpassende Rezensionen:

Die Bewertung ist thematisch irrelevant und hat keinen Bezug zum bewerteten Unternehmen oder zur angebotenen Dienstleistung.

Identitätsdiebstahl oder Fake-Accounts:

Die Bewertung wurde von einem gefälschten Account abgegeben oder es liegt ein Fall von Identitätsmissbrauch vor.

Interessenskonflikte:

Die Bewertung stammt von Personen, die einen Interessenkonflikt haben, wie Mitbewerber oder Mitarbeiter des Unternehmens.